Familienfreundliches Unternehmen – das Trendthema mit Hintergrund
Politik und Presse haben das Thema Kinderbetreuung als Wettbewerbsfaktor für die Personalentwicklung und damit als Standortfaktor erkannt.
In kleinen und großen Unternehmen hat der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bereits begonnen, zumal wirtschaftlicher Erfolg zunehmend von der Qualität und Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig ist.
Familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt erfahrungsgemäß zur erhöhten Identifikation mit dem Unternehmen und einer höheren Leistungsbereitschaft bei.
Viele unserer Mitarbeiter haben junge Familien – viele Unternehmerinnen und Unternehmer kennen aus eigener Erfahrung die Problematik, vor der eine Familie gestellt wird, möchte sie Beschäftigung und Kindererziehung in Einklang bringen.
Es kann sich also für Sie lohnen, mit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dieses Thema anzusprechen und im konkreten Fall gemeinsam nach einer Optimierung zu suchen.
Unstrittig bleibt dabei:
Die Verantwortung für die Kinderbetreuung ist eine private Angelegenheit und die Art und Weise der Betreuung von Kleinkindern ist eine individuelle Entscheidung.
Eine betriebliche Kostenbeteiligung zur Kinderbetreuung ist für Unternehmen steuerwirksam
Für nicht-schulpflichtige Kinder sieht der Gesetzgeber eine kostengünstige Möglichkeit vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen: So kann ein steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss (mit beliebigem Anteil) zur Kinderbetreuung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern geleistet werden (§3 Nr. 33 EStG).
Die Voraussetzungen dafür sind:
• Das Kind ist noch nicht schulpflichtig
• Die Leistungen müssen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Ein Lohnverzicht oder eine Anrechnung auf sonstige Leistungen ist nicht möglich.
• Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nachweisen, dass der Zuschuss zweckentsprechend verwendet wird, das heißt, er muss die Originalrechnung dem Arbeitgeber weitergeben.
Zwei Auswirkungen sind dabei zu bedenken. Ein solcher Zuschuss kann oftmals lohender sein als beispielsweise eine Gehaltserhöhung. Und wertvolle Mitarbeiter können, gegebenenfalls in Teilzeit, an das Unternehmen „gebunden“ werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung solcher Maßnahmen sind natürlich bestehende Angebote in der Kinderbetreuung, die die Anforderungen von arbeitenden Familienangehörigen erfüllt. Der BDS steht in dieser Sache seit geraumer Zeit mit der Stadtverwaltung wie auch mit einem privaten Träger im Dialog um die Voraussetzungen in Kirchheim für diesen Bedarf zu optimieren.
Wie sieht es in Kirchheim derzeit mit der Kinderbetreuung aus?
Die Stadt Kirchheim als Träger der Kindertagespflege hat die öffentliche Aufgabe, für die Betreuung der Kinder zu sorgen. Als öffentlicher Träger kommt Kirchheim gemeinsam mit den privaten Anbietern dieser Pflicht nach.
In den letzten Jahren haben sich zunehmend individuelle Angebote entwickelt, die sich an den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern orientieren. Ein Vorreiter waren dabei die privaten Einrichtungen, aber auch in den öffentlichen Kindergärten existieren wohnortnah oft interessante Angebote. Vor allem die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren wurde ausgebaut. So stehen in Kirchheim inklusive der Tagesmütterplätze bereits 113 Plätze zur Verfügung. Ein weiterer Ausbau ist geplant.
Bei Fragen zu Angeboten können sich auch Betriebe direkt an das zuständige Amt wenden. Ansprechpartner hierfür ist Frau Simone Scheufele (S.Scheufele@kirchheim-teck.de, Tel. 07021/502-493). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Kirchheim www.kirchheim-teck.de unter dem Menüpunkt „Familie, Kinder und Soziales/Familie und Kinder/Kindergärten“
Der BDS Kirchheim wird dieses Thema weiter verfolgen und plant gemeinsam mit seinen Partnern im September eine Informationsveranstaltung und sowie weiter aufgearbeitete Informationen.
Ihre BDS-Projektgruppe
Bettina Schmauder
Jutta Kohler
Gerold Straub