Mit­glie­der­info –Pro­jekt­grup­pe Kin­der­be­treu­ung

Fami­li­en­freund­li­ches Unter­neh­men – das Trend­the­ma mit Hin­ter­grund

Poli­tik und Pres­se haben das The­ma Kin­der­be­treu­ung als Wett­be­werbs­fak­tor für die Per­so­nal­ent­wick­lung und damit als Stand­ort­fak­tor erkannt.

In klei­nen und gro­ßen Unter­neh­men hat der Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te bereits begon­nen, zumal wirt­schaft­li­cher Erfolg zuneh­mend von der Qua­li­tät und Moti­va­ti­on unse­rer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter abhän­gig ist.

Fami­li­en­freund­li­chen Arbeits­be­din­gun­gen sind eine Vor­aus­set­zung zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf und trägt erfah­rungs­ge­mäß zur erhöh­ten Iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem Unter­neh­men und einer höhe­ren Leis­tungs­be­reit­schaft bei.

Vie­le unse­rer Mit­ar­bei­ter haben jun­ge Fami­li­en – vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer ken­nen aus eige­ner Erfah­rung die Pro­ble­ma­tik, vor der eine Fami­lie gestellt wird, möch­te sie Beschäf­ti­gung und Kin­der­er­zie­hung in Ein­klang brin­gen.

Es kann sich also für Sie loh­nen, mit Ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter auf die­ses The­ma anzu­spre­chen und im kon­kre­ten Fall gemein­sam nach einer Opti­mie­rung zu suchen.

Unstrit­tig bleibt dabei:
Die Ver­ant­wor­tung für die Kin­der­be­treu­ung ist eine pri­va­te Ange­le­gen­heit und die Art und Wei­se der Betreu­ung von Klein­kin­dern ist eine indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung.

Eine betrieb­li­che Kos­ten­be­tei­li­gung zur Kin­der­be­treu­ung ist für Unter­neh­men steu­er­wirk­sam

Für nicht-schul­pflich­ti­ge Kin­der sieht der Gesetz­ge­ber eine kostengünstige Mög­lich­keit vor, Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bei der Kin­der­be­treu­ung finan­zi­ell zu unterstützen: So kann ein steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Zuschuss (mit belie­bi­gem Anteil) zur Kin­der­be­treu­ung in Kin­der­gär­ten oder bei Tagesmüttern geleis­tet wer­den (§3 Nr. 33 EStG).

Die Vor­aus­set­zun­gen dafür sind:
• Das Kind ist noch nicht schul­pflich­tig
• Die Leis­tun­gen müssen zusätz­lich zum Gehalt gezahlt wer­den. Ein Lohn­ver­zicht oder eine Anrech­nung auf sons­ti­ge Leis­tun­gen ist nicht mög­lich.
• Der Arbeit­neh­mer muss dem Arbeit­ge­ber nach­wei­sen, dass der Zuschuss zweck­ent­spre­chend ver­wen­det wird, das heißt, er muss die Ori­gi­nal­rech­nung dem Arbeit­ge­ber wei­ter­ge­ben.

Zwei Aus­wir­kun­gen sind dabei zu beden­ken. Ein sol­cher Zuschuss kann oft­mals lohen­der sein als bei­spiels­wei­se eine Gehalts­er­hö­hung. Und wert­vol­le Mit­ar­bei­ter kön­nen, gege­be­nen­falls in Teil­zeit, an das Unter­neh­men „gebun­den“ wer­den.

Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Umset­zung sol­cher Maß­nah­men sind natürlich bestehen­de Ange­bo­te in der Kin­der­be­treu­ung, die die Anfor­de­run­gen von arbei­ten­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen erfüllt. Der BDS steht in die­ser Sache seit gerau­mer Zeit mit der Stadt­ver­wal­tung wie auch mit einem pri­va­ten Trä­ger im Dia­log um die Vor­aus­set­zun­gen in Kirch­heim für die­sen Bedarf zu opti­mie­ren.

Wie sieht es in Kirch­heim der­zeit mit der Kin­der­be­treu­ung aus?

Die Stadt Kirch­heim als Trä­ger der Kin­der­ta­ges­pfle­ge hat die öffent­li­che Auf­ga­be, für die Betreu­ung der Kin­der zu sor­gen. Als öffent­li­cher Trä­ger kommt Kirch­heim gemein­sam mit den pri­va­ten Anbie­tern die­ser Pflicht nach.

In den letz­ten Jah­ren haben sich zuneh­mend indi­vi­du­el­le Ange­bo­te ent­wi­ckelt, die sich an den Bedürfnissen von berufs­tä­ti­gen Eltern ori­en­tie­ren. Ein Vor­rei­ter waren dabei die pri­va­ten Ein­rich­tun­gen, aber auch in den öffent­li­chen Kin­der­gär­ten exis­tie­ren wohn­ort­nah oft inter­es­san­te Ange­bo­te. Vor allem die Betreu­ung der Kin­der unter 3 Jah­ren wur­de aus­ge­baut. So ste­hen in Kirch­heim inklu­si­ve der Tagesmütterplätze bereits 113 Plät­ze zur Verfügung. Ein wei­te­rer Aus­bau ist geplant.

Bei Fra­gen zu Ange­bo­ten kön­nen sich auch Betrie­be direkt an das zustän­di­ge Amt wen­den. Ansprech­part­ner hierfür ist Frau Simo­ne Scheu­fe­le (S.Scheufele@kirchheim-teck.de, Tel. 07021/502-493). Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf der Home­page der Stadt Kirch­heim www.kirchheim-teck.de unter dem Menüpunkt „Fami­lie, Kin­der und Soziales/Familie und Kinder/Kindergärten“

Der BDS Kirch­heim wird die­ses The­ma wei­ter ver­fol­gen und plant gemein­sam mit sei­nen Part­nern im Sep­tem­ber eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung und sowie wei­ter auf­ge­ar­bei­te­te Infor­ma­tio­nen.

Ihre BDS-Pro­jekt­grup­pe
Bet­ti­na Schmau­der
Jut­ta Koh­ler
Gerold Straub